Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Hier erhalten Sie Informationen zum beruflichen (Wieder-) Einstieg und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Bei diesem gesetzlichen Auftrag werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und unterstützt verschiedene Personengruppen wie:

  • Arbeitsuchende und Wiedereinsteigende nach einer Familienphase
  • Beschäftigte
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Institutionen und Netzwerke, die im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt berät und informiert zu Fragen

  • des beruflichen (Wieder-) Einstiegs nach einer Familienphase
  • der beruflichen Ausbildung in Teilzeit oder Vollzeit
  • der Berufswegplanung
  • des lebenslangen Lernens und der individuellen Qualifizierung
  • der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
  • zum regionalen Arbeitsmarkt