Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehören nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit. Bei diesem gesetzlichen Auftrag werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt repräsentiert die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster und ist Ansprechpartnerin in übergeordneten Fragen
• der Frauenförderung,
• der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
• der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.
Hierzu zählen insbesondere Fragen der beruflichen Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und Fortkommens von Frauen und des Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase sowie Fragen hinsichtlich einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Spezielle Informationsveranstaltungen zum Thema unter: Chancengleichheit
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
• berät und unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen in diesen Fragen,
• informiert über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und zeigt Handlungsbedarfe auf, wo Benachteiligungen abgebaut werden müssen,
• arbeitet mit den Stellen und Netzwerken des Agenturbezirks zusammen, die in Fragen der Frauenerwerbsarbeit und der Gleichstellung von Frauen und Männern tätig sind.
Sie berät und unterstützt Fach- und Führungskräfte bei der frauen- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung.
Sie wirkt bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten der Agentur für Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männer am Arbeitsmarkt mit.