Täglich machen sich viele Menschen auf den Weg zur Arbeit. Manche möchten ihn verändern, manche suchen ihn noch. Als Begleiterin immer dabei: die Bundesagentur für Arbeit.
Arbeiten und leben im Münsterland mit westfälischer Parklandschaft und dem Flair der Provinzhauptstadt - das genießen die knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger in Münster und dem Kreis Warendorf. Die Dienstleistungs- und Universitätsstadt sowie der Landkreis Warendorf bieten attraktive Arbeitsmöglichkeiten im wirtschaftlichen Zentrum des Münsterlands und ziehen immer mehr Menschen an.
Zu den Wachstumsbranchen gehören das Gesundheits- und Sozialwesen, das Dienstleistungsgewerbe, der Maschinenbau sowie der Handel.
Wir, die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster, sind Ihre kompetente Ansprechpartnerin rund um die Themen Arbeit und Ausbildung, Qualifizierung und Personal.
Jeden Tag beraten wir Menschen bei der Arbeits-, Ausbildungs- und Personalsuche und unterstützen mit Qualifizierung und finanziellen Leistungen wie Arbeitslosengeld und Kindergeld.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt – täglich wollen wir gemeinsam mit vielen Kooperationspartnern zu Ihrer gelingenden beruflichen Zukunft beitragen.
Aufgaben
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster als eine der Dienststellen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützten sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung