61,9 Prozent der Betriebe kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach

12.05.2023 | Presseinfo Nr. 23

Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 8.960 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Knapp 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre   oder älter. Der Großteil arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheits- und Sozialwesen.

Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern kommen 61,9 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach (bayernweit: 38,9 Prozent). Diese sogenannte Erfüllungsquote lag fünf Jahre zuvor bei 54,3 Prozent (bayernweit: 39,5 Prozent). Darüber hinaus haben 2021 38,1 Prozent ihre Beschäftigungspflicht teilweise oder gar nicht erfüllt (bayernweit: 61,1 Prozent), 2017 waren es 45,7 Prozent (bayernweit: 60,5 Prozent).

Um Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, bietet die Agentur für Arbeit Augsburg Reha-Spezialisten, die als kompetente Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung stehen. Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung. Unternehmen können sich jederzeit beraten lassen.

Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote:

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen.

Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab. Die nun erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.