Kindergeld auch nach dem Schulabschluss? Kindergeld auch für Kinder über 18 Jahre möglich

In ein paar Monaten neigt sich das Schuljahr dem Ende zu. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht.

Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

15.03.2023 | Presseinfo Nr. 20

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) klärt auf:

Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld.

Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) oder dem freiwilligen Wehrdienst kann Kindergeld gezahlt werden.

Um Unterbrechungen in der Kindergeldzahlung im Sommer zu vermeiden, erhalten alle Kindergeldberechtigten, deren Kinder im Juni oder Juli 2023 die Schulausbildung beenden, bereits im März/April 2023 ein Anschreiben um den weiteren geplanten Ausbildungstatbestand der Familienkasse mitzuteilen.

In diesem Schreiben ist für jedes Kind ein eigener Zugangscode für das Kindergeld-Online-Portal enthalten. Hier kann der Kindergeldberechtigte die Antwort und ggf. vorliegende Nachweise hochladen.

Für Berechtigte, welche die Onlinefunktion nicht nutzen können oder wollen, wird im Anschreiben auf die Nutzung des Vordrucks KG 5d (Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes) verwiesen. Dieser Vordruck ist im Kindergeld-Online-Portal vorhanden bzw. kann auch telefonisch angefordert werden.

Ergibt sich aus der Erklärung des Kindergeldberechtigten ein weiterer Anspruchstatbestand, erfolgt die Kindergeldzahlung ohne Unterbrechung weiter. Fehlende Nachweise (z.B. Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung, Vertrag FSJ) können nach Erhalt nachgereicht werden.

Bei Kindergeldberechtigten, die nicht auf das im März/April erhaltene Schreiben antworten, endet die Kindergeldzahlung für Kinder in Schulausbildung im Juni oder Juli 2023.

Auch ab diesem Zeitpunkt kann der weitere Ausbildungstatbestand der Kinder mitgeteilt und entsprechende Nachweise eingereicht werden. In diesen Fällen kann es jedoch dazu führen, dass die Kindergeldzahlung nicht nahtlos weiterläuft. Beginnt der nächste Ausbildungsabschnitt jedoch spätestens im fünften Monat nach Beendigung der Schulausbildung, kann das Kind in dieser Übergangszeit bei der Zahlung des Kindergeldes berücksichtigt werden.

Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.

Bei längeren Wartezeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des nächsten Ausbildungstatbestandes benötigt die Familienkasse Nachweise über Bewerbungen um Ausbildungsstellen/Studienplätze.

Auch in diesen Fällen ist eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit nicht notwendig.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes spätestens nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.

Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke sind im Internet unter www.familienkasse.de verfügbar.

Informationen gibt es auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr (kostenfrei) unter der Servicenummer 0800 4 5555 30.