Aufgabe des Verwaltungsausschusses ist es, die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beaufsichtigen und zu beraten, so zum Beispiel bei der Planung und dem Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wie zum Beispiel Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Hierbei arbeitet das Gremium eng mit der Geschäftsführung der Arbeitsagentur zusammen.
Der Verwaltungsausschuss hat insgesamt zwölf ordentliche Mitglieder, die zu gleichen Anteilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie der öffentlichen Hand für eine Dauer von sechs Jahren berufen werden und ehrenamtlich tätig sind.