Rückkehr zum Normalbetrieb

Gemäß den Beschlüssen der Bund-Länderkonferenz vom 16. Februar können ab dem 21. März weitere einschränkende Maßnahmen entfallen, der Zugang zur Agentur für Arbeit bzw. zum Jobcenter wird wieder leichter. Die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen werden außer Kraft gesetzt. Lediglich die 3G- und die AHA+L-Regel gelten als Basisschutzmaßnahmen verbindlich weiter.

17.03.2022 | Presseinfo Nr. 12

Für einen Besuch in den Dienststellen der Agentur für Arbeit in Albstadt, Balingen und Sigmaringen oder in den Jobcentern Zollernalbkreis und Landkreis Sigmaringen genügt dann wieder der Nachweis, geimpft, genesen oder aktuell getestet zu sein. Für alle Kontakte gilt die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßiges Lüften) verbindlich weiter. Kundinnen und Kunden müssen bei persönlichem Kontakt in der Dienststelle weiterhin Masken tragen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine Maske tragen dürfen/können.