Auch Arbeitslose können verreisen - Aber: Vermittlung hat immer Vorrang

Mit dem Beginn der Sommerferien startet für Viele die Urlaubszeit. Wichtig für Arbeitslose, die ihren Sommerurlaub planen: Einen Urlaubsanspruch, wie er Erwerbstätigen während ihres Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es während der Arbeitslosigkeit nicht.

19.07.2022 | Presseinfo Nr. 47

Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss orts- und zeitnah erreichbar sein, um keine Chancen am Arbeitsmarkt zu verpassen.

Falls aktuell keine passenden Job- oder Qualifizierungsangebote vorliegen, ist eine Ortsabwesenheit möglich. Das gilt aber nur, wenn die Agentur für Arbeit dieser Abwesenheit schon vorher zugestimmt hat. Der Urlaubswunsch muss also rechtzeitig mitgeteilt werden. Das geht auch ganz bequem und unbürokratisch online mit den eServices auf www.arbeitsagentur.de. Wichtig: Leistungen werden innerhalb eines Jahres für höchstens 21 Tage weitergezahlt, bei einer über sechs Wochen dauernden Abwesenheit gibt es für den gesamten Zeitraum keine Leistungen.

„Das ist keine Willkür oder Schikane“, erklärt Anke Traber, Leiterin der Agentur für Arbeit Balingen. „Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Arbeitslose eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegen müssen sie ihre Reisepläne mit ihrer Vermittlungsfachkraft abstimmen. Wir müssen vor Reiseantritt prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit eine Vermittlung wahrscheinlich ist oder eine Qualifizierungsmaßnahme beginnt.“