Antragsstellung auf ALG II

für Geflüchtete aus der Ukraine im Jobcenter Forchheim

06.05.2022 | Presseinfo Nr. 27

Nach aktuellen Informationen sind ab 01. Juni 2022 bundesweit die Jobcenter für die Geflüchteten aus der Ukraine zuständig, die bereits einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG bzw. eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben. Das Jobcenter Forchheim hat daher alle nötigen Informationen und Anträge auf seiner Homepage eingestellt.

Die Geflüchteten finden dort unter
https://www.jobcenter-forchheim.de/ukraine/ ein Infoblatt, einen Kurzantrag auf ALG II sowie einen Anmeldebogen mit Fragen zum bisherigen beruflichen Werdegang.

Wichtig ist, vorab bereits ein Bankkonto zu eröffnen, den Kurzantrag auszufüllen und sich bestenfalls schon für eine Krankenkasse entschieden zu haben und dann bei Vorlage eines Aufenthaltstitels bzw. der Fiktionsbescheinigung einen Termin im JC zur Antragsabgabe zu vereinbaren. Den Termin kann man direkt über die Homepage oder unter der Telefonnummer 09191 715 200 täglich bis 18.00 Uhr vereinbaren.

Ehrenamtliche können gerne zur Antragsabgabe mitkommen, um beim Übersetzen und Verständigen zu helfen.