Trotz Schlechtwetterzeit Fachkräfte halten und weiterqualifizieren – das geht!

11.12.2023 | Presseinfo Nr. 33

„Betriebe des Baugewerbes, die während der Schlechtwetterzeit bei der Arbeitsagentur Saison-Kurzarbeitergeld beantragen und ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren, „können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“: Sie vermeiden Kündigungen und halten ihre Fachkräfte im Unternehmen. Gleichzeitig machen sie ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen“, so Marion Richter, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen.

Die Weiterbildung der Kurzarbeitenden kann die Arbeitsagentur auf Antrag mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten sowie zu den Sozialversicherungsbeiträgen finanziell unterstützen. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur berät interessierte Betriebe zu den konkreten Möglichkeiten sowie Voraussetzungen, je nach Wunsch auch per Videoberatung. Anfragen und Terminvereinbarungen unter: 0800 4 5555 20.

Mit Saison-Kurzarbeitergeld können Betriebe des Baugewerbes (Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau) Entgeltausfälle ausgleichen. Dies gilt für die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März.

Die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit kann im ganzen Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen eingeführt werden.

Weitere Informationen und Online-Anträge sind im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen > Finanzielle Hilfen und Unterstützung > Kurzarbeitergeld zu finden.