Mit Wegfall der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin endet auch für die Kundinnen und Kunden die Zugangsbeschränkung nach der 3G-Regel mit Ablauf des 25.04.2022.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kundinnen und Kunden in den Dienstgebäuden entfällt ab dem 26.05.2022.
Zentrale Informationen der Bundesagentur für Arbeit
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