Die Auszahlung erfolgt automatisch Ende August bis Anfang September 2022. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.
Die Empfänger der Grundsicherung haben die Energiekostenpauschale bereits Ende Juli über die Jobcenter er-halten.
04.08.2022 | Presseinfo Nr. 71
Die Auszahlung erfolgt automatisch Ende August bis Anfang September 2022. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig.
Die Empfänger der Grundsicherung haben die Energiekostenpauschale bereits Ende Juli über die Jobcenter er-halten.