Mehr Chancen durch Qualifizierung
In jedem Jahr wird von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern Bochum und Herne eine aktuelle Bildungszielplanung erstellt.
Aus dieser ist ersichtlich, für welche Qualifizierungen Bildungsgutscheine ausgegeben werden können, weil die Marktchancen für bestimmte Weiterbildungen und abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulung) als günstig eingeschätzt werden.
Ziel jeder Qualifizierung ist eine schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Eine bereits im Jahr 2013 veröffentlichte Studie belegt dies und ist unter nachstehendem Link zu finden: IAB Studie Bildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den jeweiligen individuellen Voraussetzungen des zu fördernden Kunden. Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind (§ 81 Absatz 1 Nr. 3 SGB III). Zuständig für diese Zulassungen sind die Fachkundigen Stellen. Die Agentur für Arbeit Bochum hat auf das Anerkennungsverfahren keinerlei Einfluss.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung trifft die zuständige Vermittlungsfachkraft. Diese händigt - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - einen Bildungsgutschein aus.
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