Kontaktmöglichkeiten
Alle weiteren Anliegen klären Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung.
- Standort Bonn Bonn.Eingangszone@arbeitsagentur.de
- Standort Eitorf Eitorf.421-Eingangszone@arbeitsagentur.de
- Standort Königswinter Koenigswinter.521-Eingangszone@arbeitsagentur.de
- Standort Siegburg Siegburg.Eingangszone@arbeitsagentur.de
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Die Vorteile und Funktionen auf einen Blick:
- Der Mitteilungsservice benachrichtigt Sie über neue Informationen
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- Sehen Sie Ihre anstehenden Termine ein
- Erhalten Sie persönliche Vermittlungsvorschläge und Stellenempfehlungen
- Sehen Sie Ihre Bescheide und Nachweise ein
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Online-Services
Das individuelle Onlineangebot finden Sie unter eServices. Anträge auf Arbeitslosengeld können online gestellt werden unter Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Umzug/ Ortsabwesenheit
Sie möchten ein paar Tage verreisen und halten sich nicht an Ihrem Wohnort auf? Diese Zeiten müssen Sie vor Antritt angeben.
Auch Umzüge müssen vorab schriftlich mitgeteilt werden.
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag befristet ist - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Hotline 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Bei der online Arbeitsuchendmeldung, kann direkt ein Gesprächstermin bei der Arbeitsvermittlung gebucht werden.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung (mit dem Personalausweis oder Pass + Meldebescheinigung) muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
Bitte halten Sie bei der Arbeitsuchend-/ Arbeitslosmeldung Ihren Lebenslauf für die Datenaufnahme/ -aktualisierung bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter:Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
Sie haben Fragen außerhalb unserer Servicezeiten?
Unser digitaler Assistent kann Ihnen helfen.