Der Arbeitsmarkt im Kreis Euskirchen Ende April 2022

Insgesamt waren 5.384 Menschen arbeitslos, das waren 211 oder 3,8 Prozent weniger als im Vormonat. Der Bestand der Arbeitslosen lag mit einem Minus von 1.076 oder 16,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aktuelle Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte und betrug im April 5,1 Prozent. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen ist erfreulich aber nicht überraschend.

03.05.2022 | Presseinfo Nr. 26

  • Arbeitslosenzahlen weiterhin rückläufig
  • Ende April waren 5.384 Menschen aus den Kreis Euskirchen arbeitslos. Das sind 211 oder 3,8 Prozent weniger als im März 2022.
  • Die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen lag bei 5,1 Prozent
  • 889 Zugänge in Arbeitslosigkeit. Zum Vormonat 13 oder 1,5 Prozent mehr Zugänge in Arbeitslosigkeit. Davon erfolgten 327 Zugänge aus Erwerbstätigkeit (-29 oder -8,1 Prozent zum Vormonat)
  • 1.099 Menschen beendeten ihre Arbeitslosigkeit. Plus 148 oder +15,6 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Davon begannen 424 Menschen eine Erwerbstätigkeit (-86 oder -25,4 Prozent zum Vormonat)
  • Zahl der neu gemeldeten Stellen gestiegen

Der Agentur für Arbeit wurden im April 405 Arbeitsstellen aus dem Kreis
Euskirchen gemeldet, das sind 36 oder 9,8 Prozent mehr Stellen als im
Vormonat und 62 oder 18,1 Prozent mehr als im April 2021.

Gesamtentwicklung
Wie erwartet sanken die Arbeitslosenzahlen auch im April weiter spürbar. Insgesamt waren 5.384 Menschen arbeitslos, das waren 211 oder 3,8 Prozent weniger als im Vormonat. Der Bestand der Arbeitslosen lag mit einem Minus von 1.076 oder 16,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aktuelle Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte und betrug im April 5,1 Prozent.

"Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen ist erfreulich aber nicht überraschend. Auch aufgrund des Wegfalls der bundesweiten Corona-Beschränkungen findet jetzt endlich wieder ein „Normales Leben“ in der Gesellschaft statt. Dies führt zu positiven Effekten auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zudem ist der April wegen des Osterfestes und der damit beginnenden Vorbereitung auf die Saison in der Gastronomie und auch der Tourismusbranche ein durchaus verlässlich guter Monat für den Arbeitsmarkt. Auch das Dienstleistungsgewerbe und der Handel nehmen hier regelmäßig wieder an Fahrt auf. Sicherlich hat aber auch der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für eine weitere Entlastung des Arbeitsmarktes gesorgt. Für die große Anzahl der Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und der Jobcenter, die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, ist es wichtig, sie für den Strukturwandel und den damit sich wandelnden Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zu qualifizieren. Daher lege ich unseren Kundinnen und Kunden ans Herz, sich bei der Arbeitsagentur über die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung zu informieren“, so Anja Daub, Geschäftsführerin operativ der Agentur für Arbeit Brühl.
Für qualifizierte Fachkräfte bietet der Arbeitsmarkt aktuell viele Chancen, wie ein Blick auf die Entwicklung der gemeldeten Stellen zeigt. Dem gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter sind in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 über 1.530 neue Stellen gemeldet worden. Das sind 391 oder 34,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Wir haben einen hohen Bestand an offenen Stellen, der inzwischen sogar höher ist, als vor der Corona-Pandemie. Das zeigt eines ganz deutlich: Die Unternehmen haben einen hohen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Das erhöht die Chancen, für die bei uns arbeitslos gemeldeten Menschen eine Anschlussperspektive zu finden“, so Anja Daub.

Aktuell habe die Arbeitsagentur Brühl und das Jobcenter noch keinen nennenswerten Zugang von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Überwiegend seine Frauen mit Kindern unter den Geflüchteten. Viele würden noch Zeit benötigen, die Erlebnisse der Flucht zu verarbeiten, die humanitäre Hilfe stehe weiterhin im Vordergrund. „Ich begrüße die Entscheidung, dass die Jobcenter ab Juni die Verantwortung und Betreuung der Geflüchteten übernehmen. Die Menschen werden davon profitieren“ so Daub. Die Netzwerke, die das Jobcenter seit 2015 aufgebaut hat, müssten noch nicht einmal wieder aktiviert werden, da sie ohne Unterbrechung fortbestanden hätten. Hinzu komme für die Geflüchteten der Vorteil, dass das Jobcenter sie ganzheitlich unterstütze, sie „aus einer Hand“ Lebensunterhalt, Finanzierung des Wohnraums, Arbeitsmarktberatung, Vermittlung von Arbeit und Förderung von Qualifizierung erhalten.

Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist eine bundesweite Be-ratungshotline eingerichtet, bei der sich Interessierte auf Russisch und Ukrainisch über die Möglichkeiten am deutschen Arbeitsmarkt informieren können. Hotline: 0911 178-7915 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr).

Fortlaufend aktualisierte Internetseiten in ukrainischer, russischer und deutscher Sprache helfen bei der ersten Orientierung:
https://www.arbeitsagentur.de/ua/ua/ukraine
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bruehl/ukraine

Konjunkturelle Kurzarbeit
Für den März 2022 (April liegt noch nicht vor) legte die Statistik nun die endgültigen Daten zu den Anzeigen und betroffenen Personen vor. Danach zeigten im März insgesamt 11 Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen Kurzarbeit an. Im März 2021 waren es 23 (für 139 darin aufgeführte Personen). In den Anzeigen wurden der Arbeitsagentur für März 2022 insgesamt 80 Personen genannt.

*Die Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Betriebssitz) erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Für Saison-Kurzarbeit gibt es keine Anzeigepflicht mehr. Anzeigen sind nur noch für konjunkturelle Kurzarbeit (§ 96 SGB III) sowie für Transferkurzarbeit (§ 111 SGB III) abzugeben.
Nach Bewilligung der Anzeige durch die Agentur für Arbeit kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen; dies hat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu erfolgen. Die für die Zahlung notwendigen Angaben werden in einer Abrechnungsliste vermerkt, die durch die Agentur für Arbeit anschließend dahingehend geprüft wird, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann.

Unterbeschäftigung
Insgesamt konnten 6.336 Menschen aus dem Kreis Euskirchen zum Zähltag im April keiner regulären Beschäftigung nachgehen (sogenannte Unterbeschäftigung*). Damit lag die Zahl der Menschen ohne Beschäftigung mit 219 oder 3,3 Prozent unter dem Wert des Vormonats und um 1.084 oder 14,6 Prozent unter dem des Vorjahresmonats. Der Entlastungseffekt durch arbeitsmarktpolitische Aktivitäten ist weiterhin beachtlich. Ohne die Entlastung hätte die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen im April bei 5,9 anstatt bei 5,1 Prozent gelegen.
*) Der Begriff der Unterbeschäftigung erweitert den Begriff der Arbeitslosigkeit und bildet das Defizit an regulärer Beschäftigung umfassender ab. Zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen zählt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Berufliche Weiterbildung, Arbeitsgelegenheiten oder in Aktivierungs- und berufliche Eingliederung) sowie Personen in bestimmten rechtlichen Sonderstatus (z.B. Vorruhestandsähnliche Regelungen, Arbeitsunfähigkeit). Würden diese Personen nicht an der jeweiligen Maßnahme teilnehmen oder unter den jeweiligen Sonderstatus fallen, läge die Arbeitslosigkeit entsprechend höher. Die ausgewiesenen Daten zur Unterbeschäftigung sind vorläufig und hochgerechnet.

Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wurden im Vergleich zum Vormonat insgesamt 147 oder 7,0 Prozent weniger Arbeitslose aus dem Kreis Euskirchen gezählt. Insgesamt betreut die Brühler Arbeitsagentur damit aktuell 1.951 Kunden aus dem Kreis Euskirchen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 719 oder 26,9 Prozent weniger Arbeitslose verzeichnet.
Die Zahl der vom Jobcenter EU-aktiv (gemeinsame Einrichtung des Kreises Euskirchen und der Arbeitsagentur) betreuten Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) ist im April um 64 oder 1,8 Prozent gesunken. Aktuell sind 3.433 Frauen und Männer beim Jobcenter EU-aktiv arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 357 oder 9,4 Prozent gesunken.

Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen sank im April um 0,2 Prozentpunkte und beträgt aktuell 5,1 Prozent. Im April 2021 betrug die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen noch 6,1 Prozent.

Arbeitslosmeldungen und Arbeitsaufnahmen
Im April meldeten sich 889 Männer und Frauen arbeitslos, 13 oder 1,5 Prozent mehr als im Vormonat und 61 oder 6,4 Prozent weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Zahl der Personen, die sich unmittelbar nach Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos meldeten, betrug im aktuellen Monat 327 das sind 29 oder 8,1 Prozent weniger als im Vormonat (zum Vorjahr: -83 oder -20,2 Prozent). Bis zum Zähltag im April meldeten sich insgesamt 249 Personen nach einer Ausbildung oder sonstigen Maßnahme arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat wurden hier 33 oder 15,3 Prozent mehr gezählt (zum Vorjahr: +49 oder +24,5 Prozent).
Den im April arbeitslos gewordenen Menschen standen im gleichen Zeitraum 1.099 Männer und Frauen gegenüber, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, 148 oder 15,6 Prozent mehr als im letzten Monat und 105 oder 10,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 424 Personen und damit 86 oder 25,4 Prozent mehr als im letzten Monat (+29 oder +7,3 Prozent zum Vorjahresmonat) nahmen eine abhängige Beschäftigung auf. Insgesamt 231 Menschen (-10 oder -4,1 Prozent zum Vormonat; +36 oder +18,5 Prozent zum Vorjahresmonat) begannen eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme.

Veränderung der Arbeitslosigkeit nach Personengruppen

Junge Arbeitslose unter 25 Jahren
Die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe der 15 bis unter 25 Jahre jungen Menschen sank auf 400. Davon entfielen 164 auf die Arbeitslosenversicherung (SGB III) und 236 auf die Grundsicherung (SGB II). Das waren 13 oder 3,1 Prozent weniger als im Vormonat (Veränderung SGB III zum Vormonat: -6 oder -3,5 Prozent, SGB II: -7 oder -2,9 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren um 160 oder 28,6 Prozent gesunken (Veränderung SGB III zum Vorjahresmonat: -87 oder -34,7 Prozent, SGB II: -73 oder -23,6 Prozent).

Langzeitarbeitslose
Insgesamt 2.586 (davon SGB III: 431, SGB II: 2.155) Menschen waren länger als zwölf Monate ohne Beschäftigung; -87 oder -3,3 Prozent zum Vormonat (davon SGB III: -21 oder -4,6 Prozent, SGB II: -66 oder -3,0 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat wurden 98 oder 3,7 Prozent (SGB III: -96 oder -18,2 Prozent, SGB II: -2 oder -0,1 Prozent) weniger Langzeitarbeitslose gezählt.

Ältere Arbeitslose
Insgesamt 2.136 (davon SGB III: 1.038, SGB II: 1.098) ältere Menschen über 50 Jahre waren im April im Kreis Euskirchen arbeitslos gemeldet. Die Betroffenheit sank gegenüber dem Vormonat um 79 oder 3,6 Prozent (SGB III: -54 oder -4,9 Prozent, SGB II: -25 oder -2,2 Prozent). Das sind 222 oder 9,4 Prozent ältere Männer und Frauen weniger als im letzten Jahr (SGB III: -237oder -18,6 Prozent, SGB II: +15 oder +1,4 Prozent).

Stellenangebote
Arbeitgeber meldeten im April 405 neue Arbeitsstellen, das waren 36 oder 9,8 Prozent mehr als im letzten Monat und 62 oder 18,1 Prozent mehr als vor einem Jahr. Derzeit hat die Agentur für Arbeit Brühl 1.989 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen im Bestand, gegenüber dem letzten Monat ist dies ein Minus von 17 oder 0,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 535 Stellen mehr (+36,8 Prozent).

Aktive Arbeitsmarktpolitik
312 Menschen bereiteten sich durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor, -4 oder -1,3 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies 20 oder -6,0 Prozent. 173 Menschen nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil (+2 oder +1,2 Prozent zum Vormonat, +18 oder +11,6 Prozent zum Vorjahresmonat), 147 Menschen wurden in ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert (+9 oder +6,5 Prozent gegenüber Vormonat und -3 oder -2,0 Prozent zum Vorjahresmonat).

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