Für Inklusion stark machen – Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen in Chemnitz

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember wirbt die Arbeitsagentur Chemnitz für Inklusion und macht auf das Potenzial von Menschen mit Handicap aufmerksam.

02.12.2022 | Presseinfo Nr. 42

Anteil arbeitsloser Schwerbehinderter ist leicht gestiegen.

Von insgesamt 9.211 arbeitslosen Menschen sind 726 schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 65 Personen bzw. 9,8 Prozent mehr.

„Obwohl das Qualifikationsniveau schwerbehinderter Arbeitsloser hoch ist, wissen wir, dass ihr Weg aus der Arbeitslosigkeit heraus schwieriger ist. Mehr als 60 Prozent der gemeldeten Schwerbehinderten haben eine Ausbildung abgeschlossen. Trotz dessen sind die meisten bereits länger als ein Jahr arbeitslos. Wir möchten dazu beitragen, Hürden abzubauen und Arbeitgeber ermutigen, auch Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben. Die Integration von schwerbehinderten Menschen bietet viele Chancen, denn sie sind überdurchschnittlich gut qualifiziert und sind mit geeigneten Arbeitshilfen hoch leistungsfähig. Zudem kompensieren sie gesundheitliche Einschränkungen durch eine starke Motivation und Einsatzbereitschaft. Betriebe erhalten zudem finanzielle Unterstützungen bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Eingliederungszuschüsse, Beschäftigungsprämien und die Finanzierung des behinderungsgerechten Arbeitsplatzes sind nur einige Beispiele. Die Vermittlerinnen und Vermittler des Arbeitgeber-Services von Arbeitsagentur und Jobcenter sowie die Beraterinnen und Berater des Reha-Teams stehen Unternehmen und Schwerbehinderten, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder einem Job sind, zur Seite“, sagt die Chefin der Arbeitsagentur Chemnitz Angelika Hugel.

Menschen mit Handicap sind gut qualifiziert und motiviert.

Ein Großteil der Chemnitzer Arbeitslosen mit Behinderung ist formal gut qualifiziert. 62 Prozent haben eine betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung abgeschlossen. Die meisten von ihnen wünschen sich einen Vollzeit-Job. Beliebt sind Berufe in der Produktion und Fertigung, im Verkehrs- und Logistikbereich sowie in organisatorischen Tätigkeiten, der Verwaltung und der Buchhaltung.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Chemnitz liegt über dem Sachsenschnitt

Rund 4.500 Schwerbehinderte sind in über 600 Chemnitzer Unternehmen beschäftigt. Der Großteil von ihnen (3.369) ist älter als 45 Jahre. Die Beschäftigungsquote liegt bei 4,7 Prozent. Sachsenweit liegt sie bei 4,1 Prozent. [BA-Statistik: Beschäftigungsdaten Jahreswerte 2020]

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Diverse Fördermöglichkeiten unterstützen Unternehmen sowie auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihrem gemeinsamen Weg: 

  • Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung (bis zu 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres)
  • Probebeschäftigung (volle Kostenerstattung für bis zu 3 Monate)
  • Eingliederungszuschüsse (bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für einen längeren Zeitraum)
  • Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung

Bei zusätzlichen Beratungswünschen können sich interessierte Arbeitgeber telefonisch unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 oder per E-Mail über Chemnitz.arbeitgeber@arbeitsagentur.de an den gemeinsamen Arbeitgeberservice wenden.


Hintergrundinformationen:

  • Beschäftigungspflicht der AG

Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Absatz 1 SGB IX). AG mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen, Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

  • Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht droht Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 und 360 Euro im Monat.

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/ausgleichsabgabe/

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