Beratung und Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Sie suchen eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter und würden einem geflüchteten Menschen gerne eine Chance geben? Wir unterstützen Sie bei der Personalakquise!

Informationen zur Dienststelle

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Coesfeld
48649 Coesfeld

HINWEIS: Bitte benutzen Sie für Ihre Schreiben an die Agentur für Arbeit ausschließlich die Postanschrift!

Besucheradresse:
Holtwicker Str. 1
48653 Coesfeld

Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:30 Uhr
Di: 08:00 - 12:30 Uhr
Mi: Geschlossen
Do: 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr
Mit Termin sind wir auch außerhalb dieser Zeiten gerne für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!

Telefon:
Tel: +49 2541 919 700
Tel: 0800 4 5555-00 (Arbeitnehmer)*
Tel: 0800 4 5555-20 (Arbeitgeber)*

Telefonsprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00-18:00 Uhr

Faxnummer:
+49 2541 919-254

Zum Kontaktformular

Die Inhalte auf dieser Seite stehen Ihnen auch auf Deutsch zur Verfügung.
Вміст цієї сторінки також доступний українською мовою.

Ihre persönliche Ansprechperson in unserem Arbeitgeber-Service

Sie erreichen unseren Arbeitgeber-Service persönlich in der Agentur für Arbeit Rheine, über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Unabhängig von Ort und Zeit können Sie unsere eServices nutzen - zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung.

Unser Service ist für Sie kostenfrei.

Darf ich geflüchtete Menschen aus der Ukraine beschäftigen?

Ja, bereits mit der vorläufigen Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) über ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG erhalten Menschen aus der Ukraine durch die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zu Arbeiten. Die Fiktionsbescheinigung und dann später die Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein.

Zu konkreten Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige lokale Ausländerbehörde.

Weitere hilfreiche Informationen

Weiterführende Informationen beispielsweise zu Themen wie Spracherwerb und Anerkennung ausländischer Abschlüsse finden Sie und Ihre angehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ukraine auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit.