Zugang zur Agentur für Arbeit ab Darmstadt nur noch mit FFP2-Maske

Ab 09.02.2022 Zugang zur Agentur für Arbeit ab Darmstadt nur noch mit FFP2-Maske

09.02.2022 | Presseinfo Nr. 4

Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per
Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt
und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.

Aktuell haben wir bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen. Daher wollen
wir bestmöglich unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeitenden schützen.


Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.


Die BA bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die BA stellt sicher, dass Leistungen
wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.


Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene
Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten. 
Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit.
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