Inklusion als Teil der Unternehmenskultur!

Machen auch Sie mit! Wir unterstützen Sie dabei! Online-Veranstaltung für Arbeitgeber am 08.12.2022

07.11.2022 | Presseinfo Nr. 51

Geben Sie Menschen mit Behinderung eine Chance und informieren Sie sich!
Nutzen Sie die Angebote ihrer Agentur für Arbeit Darmstadt.

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung.
Jährlich organisiert die Bundesagentur für Arbeit im engen zeitlichen Zusammenhang zu diesem Aktionstag die Woche der Menschen mit Behinderung, um bei Arbeitgebern für mehr Inklusion im Arbeitsleben zu werben und auf die vorhandenen
Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises aufmerksam zu machen.

Fachkräftemangel, Fachkräftebedarf, Marktfähige Qualifikationen gesucht…
diese oder ähnliche Schlagworte sind kennzeichnend geworden in einem Markt, in dem sich viele Unternehmen um gutes Personal bewerben. Und das bedeutet, dass sich gute Personalakquise durch Nutzung von Potenzialen auszeichnet.

Die Agentur für Arbeit Darmstadt unterstützt dabei offensiv.

Menschen mit Behinderungen einzustellen hat für ArbeitgeberInnen konkrete Vorteile:

  • sie erhalten hoch motivierte und engagierte Mitarbeiter*Innen
  •  sie wirken dem Fachkräftemangel entgegen
  • die Vielfalt im Betrieb steigert die soziale Kompetenz aller Beschäftigten, fördert

Teamarbeit und ermöglicht innovative und unkonventionelle Lösungen.
Die Experten in der Arbeitsagentur Darmstadt helfen dabei, passende Bewerber*Innen zu finden, und sie beraten detailliert über Möglichkeiten der Einstellung und deren Förderung; dabei wird immer der einzelne Fall individuell betrachtet und im Kontext Förderung entschieden. 


Sehr gern informieren wir Sie über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Einstellung/Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
Frau Elke Stiegler  06151 304104
Frau Elke Rauck-Coy 06062 951460
Frau Heike Kehl 06151 304613

Online-Veranstaltung für Arbeitgeber

Gern möchten wir Sie zu einer Skype-Informationsveranstaltung Rund um das Thema Einstellung von Menschen mit Behinderung einladen 

Mögliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sind:

Ausbildungszuschuss

Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von jungen Menschen mit
Schwerbehinderung oder Gleichstellung einen Ausbildungszuschuss erhalten, wenn diese
Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. Die Höhe des Zuschusses für die betriebliche
Aus- oder Weiterbildung wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und
Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Ausbildung.
Der monatliche Zuschuss kann bis zu 80% der Ausbildungsvergütung für das letzte
Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf entfallenden
pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht übersteigen.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen dauerhaft sozialversicherungs-pflichtig
einstellen wollen, können einen Eingliederungszuschuss zu dessen Lohn/Gehalt erhalten;
erforderlich ist allerdings, dass die einzustellenden Menschen arbeitsuchend gemeldet
sind und zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes
(noch) nicht entsprechen. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet
sich nach der Art und Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behinderung
auf die Ausübung der Tätigkeit. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen
kann die Förderhöhe bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate
betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer
bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen.
Besonders betroffen sind beispielsweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung
ins Erwerbsleben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig
ist.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Vor Einstellung ist eine Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum) möglich. Die Maßnahme
ist von Seiten des Bewerbers vor Beginn bei seiner Vermittlungsfachkraft zu beantragen.
Dadurch können berufliche Kenntnisse vermittelt werden und die Eignung für eine Tätigkeit
festgestellt werden. Teilnehmende erhalten weiterhin Arbeitslosengeld. Die konkrete Dauer
wird mit der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft besprochen.

Probebeschäftigung

Arbeitgeber können durch die Probebeschäftigung schwerbehinderte Menschen erproben,
um Einstellungsvorbehalte auszuräumen und dadurch eine vollständige und dauerhafte
Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Arbeitgeber können alle förderungsfähigen Kosten,
die üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, wie z. B. Lohn-/Gehaltskosten,
einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstiger
Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen, für die Dauer von maximal drei Monaten erhalten.