Noch bessere Unterstützung auf dem Weg zur Fachkraft von morgen

Zum 1. April 2024 sind Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft getreten. Ziel ist es, junge – aber auch ältere – Menschen dabei zu unterstützen, eine Ausbildung zu beginnen. Zentraler Baustein ist die Ausbildungsgarantie mit attraktiven Unterstützungsangeboten für die Auszubildenden. Neu seit 1. April 2024 sind Praktika zur Berufsorientierung, ein Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung.

09.04.2024 | Presseinfo Nr. 14

Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen, aber auch älteren Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen drei Förderinstrumente, die zum 1. April 2024 eingeführt wurden. Ab April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument. „Bisher waren Praktika nur mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme förderfähig. Jetzt können Interessierte im Rahmen eines Praktikums auch herausfinden, ob ein Ausbildungsberuf zu ihnen passt“, freut sich Heike Bettermann, Chefin der Arbeitsagentur Dortmund. „Nach den Osterferien beginnt alljährlich der Endspurt für den jeweiligen Ausbildungsjahrgang. Wer bislang noch unschlüssig ist, hat durch die Möglichkeit eines Praktikums zur Berufsorientierung eine wirklich sinnvolle Entscheidungshilfe mehr. Erste Erfahrungen zeigen uns, dass diese Ausweitung der Ausbildungsförderung auch explizit für junge Menschen mit Fluchthintergrund geeignet ist.“

An junge Menschen, die keine gewünschte betriebliche Berufsausbildung an ihrem Wohnort finden, richtet sich der Mobilitätszuschuss. Damit können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen. 

Als drittes Element der Ausbildungsgarantie treten zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. „Auch diese Neuerung begrüße ich ausdrücklich“, so Bettermann weiter. „Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.“