Häufig gestellte Fragen an die Berufsberatung

Hier findet Ihr eine Liste häufig gestellter Fragen an die Berufsberater. Diese Liste wird immer mal aktualisiert - reinschauen lohnt also...

Veranstaltungen der Berufsberatung dürfen Sie gern gemeinsam mit Ihrem Kind besuchen. Die Termine dafür finden Sie unter "TERMINE". Die Berufsberatung führt in den Klassen 8 - 10 Veranstaltungen zur Berufsorientierung durch. Des Weiteren können Sie natürlich zusammen das Berufsinformationszentrum (BiZ) besuchen - oder die Woche der offenen Unternehmen nutzen. Zusätzlich werden an vielen Beruflichen Schulzentren (BSZ) "Tage der offenen Tür" durchgeführt.

Ein Beratungsgespräch ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Erstberatung ist in jedem Fall ein Termin notwendig. Folgeberatungen können im Rahmen der Sprechstunden an der Schule oder in der Agentur erfolgen.

Bewerbungskosten können erstattet werden, wenn die Bewerbungskosten vor der (ersten abgerechneten) Bewerbung beantragt wurden, man sich für eine betriebliche Ausbildung bewirbt, vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch erfolgt ist. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Eine rückwirkende Antragstellung ist allerdings nicht möglich - also immer vorher melden! Die Antragstellung kann auch vor der Beratung beim Berufsberater erfolgen - dann allerdings ohne Förderzusage, da die Eignung ja noch nicht festgestellt werden konnte.

Das ist möglich, solange zu Beginn des BGJ das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, man im BVJ den Hauptschulabschluss erworben hat und freie BGJ – Plätze zur Verfügung stehen. Da nach dem BVJ die Berufsschulpflicht bereits als erfüllt gilt, müssen in das BGJ vorrangig noch berufsschulpflichtige Schüler aufgenommen werden.

Nach § 28 Sächsisches Schulgesetz schließt sich an die 9 jährige Vollzeitschulpflicht eine maximal 3 jährige Berufsschulpflicht. Diese Berufsschulpflicht wird automatisch erfüllt durch den Beginn einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung, einer Fachoberschule oder einen Gymnasiums, eines BVJ oder BGJ. Während der Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) ruht die Berufsschulpflicht, lebt aber nach dessen Beendigung wieder auf, sofern der Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer keinen der oben genannten Bildungsgänge besucht oder absolviert, ist berufsschulpflichtig in der Form, dass an durchschnittlich mindestens 13 Stunden pro Woche eine Berufsschule besucht werden muss. Die Beruflichen Schulzentren (BSZ) von Dresden sowie die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden geben über freie Plätze Auskunft. Ein Verstoß gegen die Berufsschulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit erheblichen Geldbußen belegt werden.

Das BGJ ist ein Vollzeit – Schuljahr, welches Schulabgänger vorrangig besuchen, die über einen Haupt – oder Realschulabschluss verfügen, aber noch keinen Ausbildungsplatz haben und noch nicht 18 Jahre alt sind. Das BGJ vermittelt die Inhalte der Grundstufe (= 1.Lehrjahr) in jeweils einem Berufsfeld (z.B. Wirtschaft und Verwaltung). Ein erfolgreich absolviertes BGJ kann ggf. als erstes Ausbildungsjahr in einem Beruf des selben Berufsfeldes unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden (zum Beispiel Bürokaufmann oder Kaufmann im Einzelhandel). Mit dem BGJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt, auch wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Da kein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen wird, kann auch keine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Anschriften findet Ihr in der Broschüre „Wegweiser Ausbildung-Beruf“ oder Ihr erhaltet sie direkt vom Berufsberater. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Anschreiben, Zeugniskopie (Halbjahres – oder Abschlusszeugnis) und Lebenslauf.

Das BVJ ist ein Vollzeit - Schuljahr, welches Jugendliche besuchen können, die keinen Hauptschulabschluss erreicht, jedoch mindestens die 8. Klasse bestanden haben. Kombiniert werden jeweils 2 Berufsfelder (zum Beispiel Hauswirtschaft / Holztechnik oder Elektrotechnik / Metalltechnik) in überwiegend theoretischen Abschnitten sowie praktischen Abschnitten und einem integrierten Betriebspraktikum. Bei erfolgreichem Besuch (keine Fehltage, angemessen Noten) kann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.

Mit dem BVJ wird die Berufsschulpflicht erfüllt, auch wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Während des BVJ wird keine Ausbildungsvergütung gewährt. Anschriften findet Ihr in der Broschüre „Wegweiser Ausbildung-Beruf“ oder Ihr erhaltet sie direkt vom Berufsberater. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit Anschreiben, Zeugniskopie (letztes Zeugnis beziehungsweise Abgangszeugnis) und Lebenslauf.

Folgende Unterlagen sollten zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden:

  • Zeugniskopie(n),
  • Praktikumsbescheinigungen,
  • Gesundheitszeugnis nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • Lebenslauf,
  • vorbereitete Bewerbungsunterlagen,
  • bei Migranten: gültiger Pass mit Aufenthaltstitel

Sie können sich auch als Eltern an einem Beratungsgespräch mit Ihrem Kind beteiligen. Entweder dazu einen Termin vereinbaren - oder die Sprechzeiten des Berufsberaters nutzen. Bitte beachten Sie: Wenn das Kind schon 18 Jahre alt ist, gelten die Datenschutzbestimmungen und es werden ohne Einverständnis des Kindes keine Auskünfte erteilt.

Die Wartezeiten sind unterschiedlich und "stoßzeitenabhängig". Da viele Jugendliche erst "kurz vor der Angst" kommen, dauert es da etwas länger. Pauschale Aussagen sind deshalb etwas schwierig, es können durchaus zwischen 2 Wochen und 3 Monaten bis zum Termin liegen... Wer nur nachmittags nach 16.00 Uhr beraten werden möchte, sollte sich auf eine längere Wartezeit einrichten...