An erster Stelle steht die humanitäre Hilfe, denn die überwiegende Mehrheit sind Frauen, Kinder und Ältere, deren Schutz gewährleistet werden muss. Dafür die die Landeshauptstadt zuständig und bestens aufgestellt:
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist der Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt, die bewirkt, dass kein Asylantrag gestellt werden muss und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, die es ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Für all diejenigen, die nun in Dresden eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist die Agentur für Arbeit Dresden die erste Ansprechpartnerin. Unser Anspruch ist es, frühzeitig, umfassend und ausbildungsadäquat zu beraten, zu vermitteln und zu qualifizieren, damit erworbene Bildungsniveaus nicht verloren gehen.
Um einen möglichst einfachen und barrierefreien Kontakt zu ermöglichen, haben wir im Internet Informationen in ukrainischer Sprache und eine Anleitung zur Kontaktaufnahme mit der Dresdner Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt:
Zudem wurde eine bundesweite Hotline eingerichtet, die mit Kolleginnen und Kollegen besetzt ist, die ukrainisch und russisch sprechen.
Arbeitgeber können zu besetzende Arbeitsstellen bei unserem Arbeitgeberservice:
aufgeben oder selbst in unserer Jobbörse einstellen.
Es ist dabei möglich, bestimmte notwendige Sprachkenntnisse von Bewerbern anzugeben.
Da diese Merkmale auch bewerberseitig erfasst werden, kann über das Matching gezielt nach Bewerbern mit den gewünschten Voraussetzungen in Dresden und Umgebung gesucht werden.