Dresdner Frauen powern – und doch gibt es noch viel zu tun

Über den Ursprung und die Deutung des 8. März gibt es unterschiedliche Theorien, das Grundanliegen dieses Tages war jedoch immer gleichgeblieben: Frauenrechte, Antidiskriminierung, gleiche Bezahlung und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen, das Recht auf Selbstbestimmung und auf ein gewaltfreies Leben.

07.03.2023 | Presseinfo Nr. 12

Manche dieser Anliegen klingen fast schon antiquiert, haben sich doch viele der damals gesteckten Ziele ganz oder teilweise erfüllt. Das Frauenwahlrecht ist mittlerweile über 100 Jahre alt, Frauen können einen Beruf ihrer Wahl ergreifen, studieren, arbeiten gehen. Sie erhalten umfangreiche Unterstützung wie Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, können selbst über die Mutterschaft entscheiden. Dies alles zumindest in Deutschland. Es wurde viel erreicht, aber es gibt immer noch Luft nach oben.

Hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung von Frauen sieht es wirklich gut aus, generell im Osten der Republik und auch speziell in Sachsen und Dresden. 135.312 Dresdner Frauen sind berufstätig, das entspricht einem Anteil von 65,4 Prozent. Die Beschäftigungsquote liegt damit nur minimal unter dem Sachsendurchschnitt (65,9 Prozent) aber deutlich über der bundeweiten Quote von 59,2 Prozent. Mehr als die Hälfte der berufstätigen Frauen in Dresden arbeiten in Vollzeit (50,5 Prozent), vor 5 Jahren waren es noch bei 54,5 Prozent. Frau arbeitet also zunehmend in Teilzeit. Männer anscheinend auch, denn während vor 5 Jahren noch 15,5 Prozent der beschäftigten Männer in Teilzeit gearbeitet haben, sind es jetzt schon 18,6 Prozent. Allerdings ist der Begriff „Teilzeit“ breit definiert: Allein die Reduktion der Arbeitszeit
um eine Stunde zur betrieblichen Wochenarbeitszeit bewirkt die statistische Erfassung in Teilzeit. Zugleich ermöglicht die Flexibilität der Unternehmen in Bezug auf die Arbeitszeiten den hohen Beschäftigungsanteil der Frauen.

Die gleiche Entlohnung für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit bleibt wohl vorerst ein Sorgenkind. Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gibt es generell bei allen Beschäftigten und nicht nur bei Teilzeitverdiensten. Deutlich macht dies der bereinigte Gender Pay Gap, der den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien bezeichnet. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet. Im Jahr 2021 lag der bereinigte Gender Pay Gap in Dresden bei 10,0 Prozent, Frauen verdienten also 10 Prozent weniger als Männer. Für Sachsen sind es 11,4 Prozent und für Deutschland macht sich der Unterscheid mit 14,7 Prozent noch deutlicher bemerkbar.

Es zeigt sich, dass bei weitem noch nicht alle Ziele, die die Initiatorinnen des Weltfrauentages vor Augen hatten, erreicht sind. Es muss weiter an der Umsetzung dieser Ziele und der Schaffung der dafür geeigneten Rahmenbedingungen gearbeitet werden, um tatsächliche Gleichberechtigung zu erreichen.

In der Agentur für Arbeit Dresden berät die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Frau Ingrun Freudenberg, zum Wiedereinstieg in den Beruf, zu Möglichkeiten der Kinderbetreuung oder Möglichkeiten der Berufsausbildung mit Kind, um individuelle Wege der Beschäftigung von Frauen zu schaffen. Alle Termine für spezielle Veranstaltungen der BCA sind in der Veranstaltungsdatenbank zu finden.

Kontakt: Ingrun Freudenberg
0351 2885 1464
dresden.bca@arbeitsagentur.de