Wann besteht Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht ist abhängig von der Anzahl an Arbeitnehmer*innen in Ihrem Betrieb
UND abhängig davon wie viele Personen entlassen werden.
Anzahl der Arbeitnehmer/-innen | Zahl der Entlassungen/Kündigungen |
---|---|
21 bis 59 Arbeitnehmer/-innen | mind. 6 Arbeitnehmer/-innen |
60 bis 499 Arbeitnehmer/-innen | mind. 10 % Arbeitnehmer/-innen oder aber mind. 26 Arbeitnehmer/-innen |
500 und mehr Arbeitnehmer/-innen | mind. 30 Arbeitnehmer/-innen |
Wichtig:
- Die Anzeige ist vor Aussprache der Kündigungen zu stellen
- Muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit vollständig eingereicht werden
- Der Betriebsrat ist rechtzeitig einzubinden
Die Streikanzeige nicht vergessen!
Gut zu wissen: Werden Beginn und Ende von Arbeitskampfmaßnahmen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angezeigt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden.