Arbeitslosmeldung ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Neues eService-Angebot der Bundesagentur für Arbeit

27.12.2021 | Presseinfo Nr. 49

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen auch online arbeitslos melden. Das ist mit einem Personalausweis, der über eine Online-Ausweisfunktion verfügt, möglich. Für diejenigen, die diesen neuen eService der Bundesagentur für Arbeit nutzen, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung in der Arbeitsagentur nicht mehr zwingend erforderlich.

 „Online-Angebote, wie die Arbeitssuchendmeldung, die Antragstellung für das Arbeitslosengeld oder auch die Abmeldung in Arbeit, werden schon jetzt von vielen unserer Kunden aktiv genutzt. So erhalten wir beispielsweise 45 Prozent aller Anträge auf das Arbeitslosengeld bereits auf elektronischem Weg. Für viele gehört außerdem ganz selbstverständlich die Kommunikation über die Jobbörse der BA oder die BA App dazu. Das freut uns sehr und wir unterstützen unsere Kunden gern bei der Nutzung aller digitalen Angebote. Aber genauso wichtig ist natürlich das persönliche Beratungs- und Vermittlungsgespräch, um die Aufnahme einer neuen Beschäftigung individuell zu unterstützen oder eine Weiterbildung vorzubereiten“, erklärt Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Eberswalde.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch online ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, Online-Identifikation und zu den technischen Voraussetzungen unter:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden