Beschäftigung schwerbehinderter Menschen melden!

03.03.2023 | Presseinfo Nr. 16

  • Meldung der Unternehmen ist bis 31. März 2023 erforderlich
  • Weitere Infos und Hilfe unter www.iw-elan.de

Alle Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sollten daran denken, der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigtendaten für das Kalenderjahr 2022 bis spätestens 31. März 2023 zu melden. Diese Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Anhand der gemeldeten Daten - am schnellsten geht die Meldung elektronisch - prüft die Agentur für Arbeit, ob sie ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Unternehmen, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.

Wichtig: Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren.

Kostenlose Software

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige hat viele Vorteile, es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.

Fragen und Informationen zum Anzeigeverfahren

Tel.: 0800 – 4 5555 20 (kostenfrei)

Fax: 040 - 24851143

Email: Hamburg.061-OS@arbeitsagentur.de