Am schnellsten geht es elektronisch.
Für die Meldung können Unternehmen die Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ kostenlos zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.
IW-Elan ermöglicht es Arbeitgebern, die Anzeige auf schnellem Weg elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen den automatisch ausgedruckten Versandbeleg unterschrieben und fristgerecht an die Agentur für Arbeit sendet.
Ausgleichsabgabe
Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote, also des Anteils der Mitarbeiter mit Schwerbehinderung.
Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.
Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit unter Erfurt.061-OS@arbeitsagentur.de wenden.