Damit starten zum neuen Ausbildungsjahr ab August wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen fördert. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.
Die Erste Förderrichtlinie enthält:
- Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die − obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat − ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern zur Verfügung.
Gefördert werden Ausbildungen, die ab dem 1. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit berät unter der kostenfreien Hotline 08000 4 5555 20 zur Antragstellung.
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird in einer Zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.