Zugang zur Agentur für Arbeit ab 14. Februar nur noch mit FFP2-Maske

Damit Kundinnen, Kunden und Mitarbeitende bestmöglich geschützt sind, wird das Tragen einer FFP2-Maske ab Montag, dem 14. Februar 2022, bei einem Besuch der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main verpflichtend. Die Regelung gilt bundesweit.

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 15

Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich. 

Aufgrund der bundesweit sehr stark steigenden Infektionszahlen möchten wir unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeitenden bestmöglich schützen. Deswegen müssen beim Besuch in der Arbeitsagentur ab Montag, dem 14. Februar, FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die Agentur für Arbeit Frankfurt am Main bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Bundesagentur für Arbeit stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.