Bilden Sie Ihre bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter und gewinnen Sie so die Fachkräfte von morgen.
Qualifizierungschancengesetz bietet neue Möglichkeiten der Förderung
Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern bestehende Tätigkeiten in allen Branchen. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.
Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz stehen jetzt erweiterte Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zur Verfügung, mit denen die Agentur für Arbeit Arbeitgeber finanziell entlasten kann. Gefördert werden können sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase.
Die neuen Fördermöglichkeiten können genutzt werden, wenn
eine berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
sie in sonstiger Weise vom Struktuwandel betroffen ist oder
eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf anstrebt wird
Wer kann gefördert werden?
Geringqualifizierte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittlet werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.
Individuelle Fördervoraussetzungen
mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit
Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als 4 Jahre zurück
bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz
Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme
Die Maßnahme umfasst mehr als 160 Unterrichtseinheiten
Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen (Informationen hierzu finden Sie unter www.kursnet.de)
Der Umfang der Förderleistungen richtet sich nach der Betriebsgröße
Weiterbildungskosten:
bis 9 Beschäftigte bis zu 100 Prozent
10 bis 249 Beschäftigte bis zu 50 Prozent
250 bis 2.499 Beschäftigte bis zu 25 Prozent
ab 2.500 Beschäftigte bis zu 20 Prozent
Arbeitsentgeltzuschüsse:
bis 9 Beschäftigte bis zu 75 Prozent
10 bis 249 Beschäftigte bis zu 50 Prozent
ab 250 Beschäftigte bis zu 20 Prozent
Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich.
Welche konkreten Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung bestimmter Mitarbeiter bestehen, können Unternehmen mit unserem Arbeitgeber-Service im Detail erörtern. Kontaktieren Sie uns unter Tel.: 0800 4 5555 20 oder unter der E-Mail Adresse: Frankfurt-Main.Weiterbildung@arbeitsagentur.de.