Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Dies ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

29.12.2021 | Presseinfo Nr. 48

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese bisherigen eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Bürgerinnen und Bürger zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig auf der Homepage der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist der persönlichen Arbeitslosmeldung rechtlich gleichgestellt und macht ein persönliches Erscheinen nicht mehr zwingend erforderlich. Im Anschluss an die Arbeitslosmeldung erfolgt zeitnah ein persönliches Gespräch in der Arbeitsvermittlung.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).

Jochem Freyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder): "Die Online-Arbeitslosmeldung ergänzt die Kette unserer bestehenden Onlineangebote und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Meldung rund um die Uhr, ohne persönliches Erscheinen und ohne Fahrt- und Wartezeiten vorzunehmen. Alles was es braucht ist ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bedienerfreundlichkeit und Datenschutz haben dabei für uns die höchste Priorität.“

Nähere Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundes: