Unterstützung in der Krise: Einmalzahlung und Sofortzuschlag vom Jobcenter

Ende Mai wurde das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung für Leistungsberechtigte in den sozialen Grundsicherungssystemen im Bund verabschiedet. Die beschlossenen Zuschläge und Zahlungen sollen dabei helfen, die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu finanzieren.

06.07.2022 | Presseinfo Nr. 37

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Erwachsene Leistungsberechtigte, die im Auszahlungsmonat Juli 2022 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, erhalten einen einmaligen Zuschlag von 200 Euro.

Die Einmalzahlung und der Sofortzuschlag werden automatisch vom Jobcenter angewiesen. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen, voraussichtlich Ende der 30. Kalenderwoche.