Berufsausbildungsbeihilfe – Unterstützung für Berufsstarter

Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.

13.07.2022 | Presseinfo Nr. 39

Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie

  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
  • Ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Weil es BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gibt, empfiehlt die Agentur für Arbeit, den Antrag möglichst früh zu stellen. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem online auf www.arbeitsagentur.de/meine-eservices. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.

Wer vorab schon einmal prüfen möchte, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.