Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Weitere zentrale Kernelemente des im Januar 2023 eingeführten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

Frank Mahlkow, Geschäftsführer des Jobcenters Frankfurt (Oder), erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns!“

12.06.2023 | Presseinfo Nr. 34

Neue Chancen für vier Millionen erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching.
Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs, vor allem für Geringqualifizierte, verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. Das Bürgergeld-Gesetz ist damit an einer nachhaltigen Integration ausgerichtet.
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Außerdem wird das Mutterschaftsgeld künftig nicht mehr angerechnet.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.

Unkomplizierte und moderne Kommunikationswege im Jobcenter

Ansonsten bietet das Jobcenter Frankfurt (Oder) den Bürgerinnen und Bürgern umfassende Möglichkeiten, ihre Anliegen schnell und unkompliziert zu klären. Kleine Begehren können schnell und flexibel online durch Nutzung des Postfachservice über jobcenter.digital oder Seite 2 telefonisch bearbeitet werden. So können mehr zeitliche Ressourcen für umfangreichere Beratung bereitgehalten werden. Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden wird empfohlen, sich vorab telefonisch (0335 570 2300) oder online unter https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Frankfurt-Oder/DE/Onlinetermine/Onlineservice_node.html einen Termin zu buchen.