Frankfurt (Oder) - die Agentur für Arbeit stellt sich vor.

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Informationen zur Dienststelle

Postanschrift:
Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
15220 Frankfurt

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Besucheradresse:
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)

Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:30 Uhr
Di: 08:00 - 12:30 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
Do: 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr
Vereinbarte Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung.

Telefon:
Tel: +49 335 570 2200
Tel: 0800 4 5555-00 (Arbeitnehmer)*
Tel: 0800 4 5555-20 (Arbeitgeber)*

Telefonsprechzeiten:
Montag - Freitag: 8:00-18:00 Uhr

Faxnummer:
+49 335 570-4999

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Jochem Freyer, Vorsitzender der Geschäftsführer: „Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen. Als kompetenter und verlässlicher Partner gestalten wir den Arbeitsmarkt in Ostbrandenburg maßgeblich mit. Wir engagieren uns, den Fachkräftebedarf zu sichern und damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu fördern. In schwierigen Zeiten bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Unterstützung – ob als Kurzarbeiter-, Insolvenz- oder Arbeitslosengeld, aber auch in Form von Lohnkosten- und Eingliederungszuschüssen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen werden. Gute Lebensbedingungen in Ostbrandenburg sind unser Ziel.“


Torsten Hesse, Geschäftsführer Operativ


Lars Andresen, Geschäftsführer Interner Service

Sie erreichen die Geschäftsführung wie folgt:


Hier können Sie sich über unseren gesetzlichen Auftrag und den Aufbau der Agentur für Arbeit informieren.

 

 

Ihre Meinung ist uns wichtig.

Anregungen, Lob und Kritik sind für uns wichtig, um eine Rückmeldung über die Qualität unserer Dienstleistungen zu erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.


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Kundenreaktionsmanagement


Eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement stellt grundsätzlich keinen förmlichen Rechtsbehelf (wie z.B. einen Widerspruch) dar oder ersetzt diesen. Wenn Sie mit einer an Sie ergangenen Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie dagegen einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen möchten, berücksichtigen Sie bitte immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides und die darin genannte zuständige Stelle.

Teilen Sie uns bitte mit,

  • was auf Ihre Zustimmung stößt,
  • was wir verbessern können,
  • wo Sie Kritikpunkte sehen oder 
  • worüber Sie sich beschweren möchten.

    Hat Ihr Anliegen bundesweite Bedeutung, so wird es dem zentralen Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zugeleitet.