Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Freiberg, gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Die Behörde benötigt nach wie vor den Krankenschein. Kundinnen und Kunden müssen daher weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Am schnellsten geht es digital. Nutzen Sie dazu unseren eService und reichen Sie ihre AUB ein. Über die sogenannten Veränderungsmitteilungen lassen sich Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Hier geht’s zur Website: www.arbeitsagentur.de/eService