Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Jedoch bleibt als Alternative zur Online-Meldung die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Identifikation: Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion beziehungsweise eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Das bisher schon bestehende Angebot des eService der Bundesagentur für Arbeit wird ab dem 1. Januar 2022 um die digitale Arbeitslosmeldung ergänzt. So ist letztlich ein durchgängiger Online-Prozess von der Arbeitssuchendmeldung über das Antragstellen auf Arbeitslosengeld und das Vereinbaren eines Beratungstermins möglich.