15.03.2022 | Presseinfo Nr. 13
Zugang Grundsicherung bleibt vereinfacht
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert - Jobcenter übernehmen weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung - Vermögensprüfung erfolgt weiterhin nur eingeschränkt.