Arbeitsagentur informiert Unternehmen über die Förderleistung Eingliederungszuschuss

• Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur informiert interessierte Arbeitgeber über den Eingliederungszuschuss als Förderleistung bei Neueinstellungen   • Online-Vortrag am Dienstag, 17. Mai von 10.00 bis 10.45 Uhr   • Anmeldung erwünscht

03.05.2022 | Presseinfo Nr. 41

Verfügt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse für die Ausübung der neuen Tätigkeit oder geht die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinaus, kann der Arbeitgeber mit der Förderleistung Eingliederungszuschuss einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Welche Voraussetzungen für die Zahlung des Eingliederungszuschusses erfüllt sein müssen und wie die Antragstellung funktioniert, erfahren Unternehmen im Online-Seminar am Dienstag, 17. Mai von 10.00 bis 10.45 Uhr.

Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur lädt interessierte Arbeitgeber aus der Region Gießen, Wetterau und Vogelsberg zu dem Seminar ein.


Eine Anmeldung ist erwünscht unter der Rufnummer 06042 / 962027 oder per Mail unter  wetterau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de