Zum Klima-Schoner am Steuer werden

Agentur für Arbeit fördert Qualifizierung zur Busfahrerin und zum Busfahrer. Voraussetzung für Arbeitsuchende ist der Besitz des Führerscheins Klasse B und ein Mindestalter von 24 Jahren.

24.01.2022 | Presseinfo Nr. 5

Landkreis Göttingen / Landkreis Northeim. Klimaschutz und Klimawandel sind zwei der wichtigsten Themen unserer Zeit. Dabei geht es auch um das Bestreben, eine Verkehrswende herbeizuführen: Der Öffentliche Nahverkehr soll attraktiv bleiben und möglichst ausgebaut werden, um mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn zu bewegen. Doch dazu benötigen die Busunternehmen und Verkehrsbetriebe unserer Region dringend qualifiziertes Personal.

Da es bereits heute einen Mangel an Busfahrerinnen und Busfahrern gibt, bieten sich hier sehr gute Beschäftigungsperspektiven, insbesondere auch im Regionalverkehr. Das Qualifizierungsangebot richtet sich insbesondere an Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus oder nach einer Familienphase beruflich neu aufstellen möchten.

Die Agentur für Arbeit Göttingen kann die berufliche Neuausrichtung bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen fördern – auch unabhängig vom Leistungsbezug. Interessierte müssen den Führerschein Klasse B besitzen und mindestens 24 Jahre alt sein. Während der Weiterbildung übernimmt die Agentur für Arbeit die Qualifizierungskosten sowie ggf. Fahrtkosten und pauschal Kosten für Kinderbetreuung. Arbeitslose im Leistungsbezug erhalten während der Weiterbildung weiterhin Arbeitslosengeld.

Wer mehr über die Qualifizierung selbst, die Perspektiven und die Voraussetzungen erfahren möchte, nimmt Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Göttingen auf. Katja Gottschalk, Vermittlerin im Arbeitgeber-Service, beantwortet telefonisch gerne Rückfragen. Sie ist unter der Telefonnummer 0551 520-196 zu erreichen. Eine E-Mail erreicht den Arbeitgeber-Service unter goettingen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.