Minijob - oder darf es auch mehr sein?

Arbeitsagentur informiert am 14. Oktober über Rahmenbedingungen und Perspektiven von geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen. Im Fokus steht auch die Frage, wie aus einem Minijob auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden kann.

06.10.2022 | Presseinfo Nr. 57

Göttingen. Über das Thema „Minijobs – Rechte, Chancen und Risiken“ informiert Susanne Wädow, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Göttinger Arbeitsagentur am Freitag, 14. Oktober 9:00 Uhr. Die etwa zweistündige Veranstaltung findet im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Göttingen, Bahnhofsallee 5, statt.

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, dessen Vergütung aufgrund geringer Arbeitszeit unter der 450 bzw. neu 520 Euro-Grenze bleibt. Er unterliegt nicht in vollem Umfang der Sozialversicherungspflicht. So entstehen daraus beispielsweise keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Für viele Menschen bietet ein Minijob die Möglichkeit, neben Studium oder Familienarbeit Geld zu verdienen. Doch eine ausschließliche und langfristige Erwerbstätigkeit in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis – so die offizielle Bezeichnung der Minijobs - kann auch Risiken bergen.

Die Mehrheit der Minijobbenden ist weiblich, der Frauenanteil lag im Dezember 2021 im Agenturbezirk Göttingen insgesamt bei knapp 58%. In der Altersgruppe der 25- bis 55jährigen stellen Frauen sogar knapp 60% der Minijobbenden. Nicht selten verbleiben Frauen in dem eigentlich nur als Wiedereinstieg ins Berufsleben gedachten Minijob. Der Schritt in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt oftmals nicht, obwohl sich familiäre Verpflichtungen verändert haben.

Diese Entwicklung hat Einfluss auf spätere Rentenbezüge. Viele Minijobbende schöpfen darüber hinaus ihr Potenzial nicht aus, da sie häufig berufsfremd unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten. Wädow geht es unter anderem darum, wie der Umstieg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingen kann, zum Beispiel durch Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote der Agentur für Arbeit.

Zum 1. Oktober sind verschiedene Änderungen im Bereich der Mini-, als auch der Midijobs eingetreten. Teilnehmende erfahren, welche Neuerungen zu beachten sind.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine Anmeldung gebeten: telefonisch unter 0551/520-670, per E-Mail an goettingen.biz@arbeitsagentur.de oder während der Öffnungszeiten persönlich im BiZ. Es wird darum gebeten, zum Infektionsschutz während der Veranstaltung eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Hintergrund:

Minijobs gibt es in allen Branchen. Besonders groß ist die Zahl jedoch im Handel (rund 16% aller Minijobs), im Gastgewerbe (knapp 13%) und im Bereich sonstiger Dienstleistungen und Private Haushalte (knapp 13%). Nach neuesten Zahlen übten im Dezember 2020 im Göttinger Arbeitsagenturbezirk 38.542 Menschen einen Minijob aus. Davon waren 24.478 ausschließlich im Minijob beschäftigt; 14.064 übten die Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit aus. Minijobbende sind in der Regel nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert, was bedeutet, dass sie bei Arbeitslosigkeit oder im Falle von Kurzarbeit keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben.