Berufsberatung im Erwerbsleben informiert über Weiterbildung und Wiedereinstieg

Berufsberatung ist ein Angebot, das sich nicht nur an Jugendliche richtet. So gehören beispielsweise Beschäftigte mit Qualifizierungswunsch und Wiedereinstiegsinteressierte zur Zielgruppe der Berufsberatung im Erwerbsleben. In einer Online-Veranstaltung am 22. Februar wird das Angebot vorgestellt.

13.02.2023 | Presseinfo Nr. 7

Landkreis Göttingen / Landkreis Northeim. Der Arbeitsmarkt steht vor großen Herausforderungen. Das gilt für Betriebe genauso wie für Beschäftigte und Arbeitsuchende. Denn laufend verändern sich Arbeitsplätze und Berufe, u.a. durch fortschreitende Digitalisierung oder technische Neuerungen. Beispiele sind hier Berufsbilder, die sich durch den Ausbau der Elektromobilität oder der regenerativen Energien verändern. Die Erweiterung und Anpassung fachlicher Kenntnisse ist daher immens wichtig – und zwar ein Berufsleben lang.

Am Mittwoch, 22. Februar 2023, stellen Mitarbeiterinnen der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit ihr Beratungsangebot online vor. Die 90minütige Veranstaltung startet um 10.00 Uhr. Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die sich für eine berufliche Weiterbildung oder Aufstiegsqualifizierung interessieren und Menschen, die beispielsweise nach einer familienbedingten Pause wieder in das Berufsleben einsteigen möchten. Aber auch Arbeitsuchende, die über eine Ausbildung im Erwachsenenalter nachdenken, erhalten hier Informationen. Die Veranstaltung gibt eine Einführung in das Thema der beruflichen Orientierung und stellt Unterstützungsmöglichkeiten durch die Berufsberatung im Erwerbsleben vor. Für weitergehende individuelle Beratung können persönliche Termine vereinbart werden.

Eine Anmeldung ist zwecks Zusendung der Einwahldaten notwendig. Diese kann online unter www.BBiE.info vorgenommen werden. Hier gibt es auch eine Übersicht weiterer Angebote der Berufsberatung im Erwerbsleben. Die Veranstaltung findet via skype statt. Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, hat die Möglichkeit, sich online am 15.03. oder am 19.04. einzuwählen.