Arbeitsagentur erinnert an Meldepflicht

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen ihre Beschäftigtendaten bis zum 31. März an die Arbeitsagentur melden.

13.03.2023 | Presseinfo Nr. 12

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Damit dies auch geprüft werden kann, müssen die Arbeitgeber der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2022 anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren.

 

Am schnellsten geht die Meldung elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Die elektronische Anzeige mit IW-Elan hat viele Vorteile. Es geht schnell, es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.

 

Unternehmen, die Menschen mit Handicap einstellen möchten, können sich an den Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter wenden. Im Februar waren in Vorpommern-Greifswald insgesamt 642 Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung auf Arbeitsuche. „Viele von ihnen sind gut ausgebildet“, weiß Andreas Wegner, Leiter der Arbeitsagentur Greifswald. Mehr als zwei Drittel der im Jahr 2021 arbeitslos gemeldeten Menschen mit Schwerbehinderung haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. „Sie alle haben vielfältige individuelle Fähigkeiten und brauchen oft nur eine Chance, sich und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.“ Die Arbeitsagentur bietet zudem Unternehmen, die Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Rehabilitanden einstellen, spezielle und umfangreiche Beratung sowie Förderleitungen an. „Schwerbehinderung und Leistungsfähigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus. Es gibt heute vielfältige Hilfsmittel, die ein Handicap ausgleichen.“

 

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und zur Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung können sich Unternehmen an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch über die kostenfreie Service-Nummer 0800 4 5555 20 oder per E-Mail an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de möglich.