Zugang zur Agentur für Arbeit ab sofort nur noch mit FFP2-Maske

Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 8

Aktuell werden bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen verzeichnet. Um Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende optimal zu schützen, besteht beim Besuch der Arbeitsagenturen ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die BA stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben. Die BA bittet daher um Verständnis für diese Maßnahme.