Beraten lassen können sich Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen.
- Sie möchten sich zu Ihren beruflichen Möglichkeiten informieren - Wir beraten Sie
- Sie fragen sich, ob Ihr Studium (noch) zu Ihnen passt - Wir besprechen Ihre Optionen
- Sie möchten sich um einen Praktikums- Studien- oder Arbeitsplatz bewerben - Wir unterstützen Sie dabei.
Melden Sie sich für ein persönliches Gespräch zur Beratung an.
Zusammen entwickeln wir neue Ideen, optimieren Bewerbungsunterlagen, erschließen digitale Wege zu den Hochschulen und dem Arbeitsmarkt. Und wir ermutigen Sie, auch neue Wege zu gehen.
Ist nach dem Studium eine Arbeitslosmeldung notwendig?
Niemand muss sich nach dem Studium arbeitslos oder arbeitsuchend melden.
Bitte prüfen Sie aber, ob Nachweise der Arbeitslosigkeit später für Ihre Rentenversicherung wichtig sein könnten.
- Sie sind bereits exmatrikuliert
- Sie jobben nicht in Vollzeit
- Sie benötigen Unterstützung zum Lebensunterhalt und für Ihre Miete
Melden Sie sich bitte persönlich mit Personalausweis / Meldebescheinigung / Exmatrikulationsbescheinigung im Jobcenter Ihres Stadtteils.
Dort können Sie anfragen, ob die Voraussetzungen für die Zahlung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erfüllt sind. Nur wenn Sie Anspruch auf diese Leistung haben, sind Sie auch krankenversichert.
- Sie können Ihren Unterhalt selbst bestreiten oder
- Sie haben aus anderen Gründen keine finanzielle Hilfe nötig
- Sie möchten trotzdem bei der Stellensuche unterstützt werden und individuelle Angebote erhalten
Melden Sie sich bitte arbeitsuchend (auch online möglich über unsere e-Services) oder arbeitslos auf www.arbeitsagentur.de.