Kindergeld auch nach Ende der Schulzeit!

Steht Ausbildungs- oder Studienbeginn an, reicht ein schriftlicher Nachweis

06.07.2023 | Presseinfo Nr. 18

Etwa 16.500 Schülerinnen und Schüler beenden zum Sommer 2023 in Hamburg ihre Schulzeit. Zahlreiche Jugendliche starten mit einer Berufsausbildung, beginnen ein Studium, jobben oder gehen ins FSJ (Freiwilliges soziales Jahr).

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„In dieser Lebensphase gibt es viele familiäre und persönliche Veränderungen, die auch den Anspruch auf Kindergeld betreffen können. Um das Kindergeld nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen wir dazu entsprechende Mitteilungen und Nachweise der Eltern. Es wurden bereits Anschreiben durch die Familienkasse Nord an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule beendet haben und die älter als 18 Jahre sind“, erklärt der Leiter der Familienkasse Nord, Guntram Bombor.

Veränderungen nach Ende der Schulausbildung sollten zeitnah der Familienkasse Nord mitgeteilt werden. Eltern nutzen hierzu möglichst den neuen Online-Kindergeld-Service (www.familienkasse.de) und übermitteln der Familienkasse Nord erforderliche Nachweise schnell und gebührenfrei online.

Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben und/oder Rückmeldungen dazu. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nur in wenigen Einzelfällen notwendig, z. B. wenn sich das Kind entscheidet, direkt in das Berufsleben zu starten, sich also um einen Arbeitsplatz bemüht.