Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung

Arbeitgeber müssen die Ergebnisse der Wahlen der Agentur für Arbeit melden

06.12.2022 | Presseinfo Nr. 157

Im Herbst 2022 - genauer zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2022 - standen in Unternehmen die Wahlen zu Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an.

In Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten (oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten) haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung, die alle vier Jahre gewählt wird. Die SBV vertritt die Interessen schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter nach innen und außen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) den Integrationsämtern und der örtlichen Agentur für Arbeit zu melden, sobald die Ergebnisse feststehen.

Für eine erfolgreiche Arbeit der SBV ist ein gutes Netzwerk erforderlich, das sich aus verschiedenen Akteuren zusammensetzt. Neben Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten und anderen Schwerbehindertenvertretungen in der Region kann dies auch die örtliche Agentur für Arbeit sein.

Im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Hanau bieten Expertinnen unter den Rufnummern 06661 965032 (Anja Hüller) und 06181 672 811 (Barbara Marschollek) ihre Beratung an.