Sie interessieren sich für eine Teilzeitausbildung oder Umschulung?

Teilzeitausbildung

Wichtig:Definition: vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als normalerweise. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend.
Zur Begriffserklärung

Wann kommt eine Teilzeitausbildung in Frage?

Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Ein Weg zum Beruf kann dann die Berufsausbildung in Teilzeit sein.
Klassisch denken wir bei Teilzeitausbildung an

Frauen, die ein Kind erwarten oder Mütter und Väter mit kleineren Kindern

Menschen, die Angehörige pflegen

Aber auch folgende Personengruppen kommen oft in Betracht:

Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen

Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen

Menschen aus dem Ausland

Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen

Voraussetzung der Teilzeitausbildung ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind.
Aber die Möglichkeiten der Teilzeitausbildung wurden erweitert: Konnten bisher vor allem Leistungsstarke profitieren, indem sie ihre tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzten, wird die Teilzeitberufsausbildung künftig zur Option für alle in dualer Ausbildung – in Absprache mit dem Betrieb.
Zusätzlich entstehen so auch neue Möglichkeiten und Anreize für Menschen mit Behinderung oder Lernbeeinträchtigungen oder für Personen, die eine Ausbildung nur absolvieren können oder wollen, wenn sie diese mit einer Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung verbinden können.
Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden.
 
Im Gespräch wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte stellen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für beide machbar ist.


Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Man geht davon aus, dass sich in dieser Zeit Auszubildende mit den wesentlichen Betriebsabläufen noch in vertretbarer Zeit vertraut machen können.
Wichtig ist: Auszubildende und Betrieb sind sich am Ende einig, wie viele Arbeitsstunden täglich oder in der Woche geleistet werden müssen.
Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.

Ein Beispiel: Bei einer 3-jährigen Berufsausbildung wird eine Reduzierung der Ausbildungszeit um ein Drittel vereinbart. Die Ausbildungsdauer verlängert sich damit um ungefähr 1 Jahr auf insgesamt 4 Jahre.
Die Ausbildung in Teilzeit führt nicht zwingend zu einer längeren Ausbildungsdauer. Beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 Stunden pro Woche, wird die Ausbildungsdauer in der Regel nicht verlängert. Beträgt sie nur 20 bis 24 Wochenstunden, kann sie sich um maximal ein Jahr verlängern.
Bei der Entscheidung, ob und wie lange eine Ausbildung verlängert wird, spielen die schulische Vorbildung sowie eventuell vorhandene Berufserfahrung des Azubis eine Rolle. Ebenso muss eingeschätzt werden, ob die verkürzte Zeit im Betrieb ausreicht, um innerhalb der Regeldauer alle notwendigen Kenntnisse an die Auszubildenden zu vermitteln. Die Ausbildungsdauer kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt einvernehmlich geändert werden. 

Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden.
Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.

Zum 1. Januar 2020 traten mehrere Änderungen des Berufsbildungsgesetzes in Kraft.

Wichtige Neuerungen sind zum Beispiel die Mindestausbildungsvergütung und die Stärkung von Teilzeitausbildungen.
Einer der Kernpunkte der Gesetzesnovelle ist die Mindestausbildungsvergütung, eine Art Azubi-Mindestlohn. Junge Menschen, die ihre Berufsausbildung 2020 beginnen, haben im ersten Ausbildungsjahr Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 515 Euro.

Die Einstiegsvergütung wird in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden: 2021 auf 550 Euro im Monat, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Die Erhöhungen ab 2024 werden sich danach richten, wie sich die Ausbildungsvergütungen durchschnittlich entwickeln.

Das Gehalt in den höheren Ausbildungsjahren soll für die Azubi-Jahrgänge ab 2020 laut Gesetz ebenfalls jährlich steigen.