Schritt für Schritt die richtige Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Flüchtlinge erhalten humanitären Aufenthaltstitel - Agentur für Arbeit vermittelt in Arbeit

30.03.2022 | Presseinfo Nr. 21

Die Not der geflüchteten Menschen ist riesengroß. Ebenso immens ist die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft der Dithmarscher und Steinburger Bürgerinnen und Bürger. Es gibt viele Unterstützungsangebote, Spendenaktionen und Initiativen. Auch die Behörden und Institutionen der Kreise sind aktiv und sich ihrer Verantwortung nachdrücklich bewusst.

„Es steht außer Frage, dass wir gemeinsam mit den anderen Akteuren in den Kreisen Dithmarschen und Steinburg den geflüchteten Menschen helfen. Damit diese Hilfe so wirksam wie möglich ist, ist es extrem wichtig, dass wir ihnen richtig helfen: professionell und koordiniert“, sagt Ronald Geist, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Heide.

Im Zuge der kriegerischen Handlungen in der Ukraine und der daraus resultierenden Flucht ukrainischer Bürgerinnen und Bürger hat zum ersten Mal die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie Anwendung gefunden. Der Rat der Europäischen Union hatte am 04.03.2022 den dafür notwendigen Beschluss gefasst. Der Aufenthaltstitel ist in Deutschland in Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetz geregelt.

Dieser neue Aufenthaltstitel wird bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Bereits bei einer Antragstellung wird die Ausländerbehörde eine sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrückt das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann.

In der Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eintragen. Damit können die aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder auch selbstständig arbeiten.

Zudem können dann auch Leistungen der Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit genutzt werden. „Dieser Ablauf ermöglicht professionelle Unterstützung und nachhaltige Hilfe“, sagt Geist. „Wir sind im regen Austausch und Dialog mit unseren Partnern am Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit den Kammern, anderen Behörden und Einrichtungen sowie den Unternehmen der Region setzen wir alles daran, dass diesen Menschen, die tragischen Verlust und grobe Zerstörung erlebt haben, geholfen wird. Unsere Hauptaufgabe ist dabei die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.“

Unter www.arbeitsagentur.de/ukraine finden Geflüchtete aus der Ukraine Informationen über Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten bei Ankunft und für die folgende Arbeits- oder Ausbildungssuche.