Inklusion und Hightech – beides geht!

„Vorurteile behindern – Behinderungen nicht!“: Woche der Menschen mit Behinderung vom 28. November bis 04. Dezember Integrationsbetrieb SCHEER Heizsysteme & Produktionstechnik setzt auf eine vielfältige Belegschaft Agentur für Arbeit Heide bietet Arbeitgebern, die sich sozial engagieren wollen, individuelle Unterstützung an

23.11.2022 | Presseinfo Nr. 58

Inklusionsbetriebe erfüllen einen wichtigen sozialen Auftrag. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, haben aber die Besonderheit, dass sie mindestens 30 Prozent bis maximal 50 Prozent Menschen beschäftigen, die durch eine Behinderung wesentlich betroffen sind und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besondere Unterstützung benötigen.

Schleswig-Holstein-weit gibt es 22 Inklusionsbetriebe, einer davon hat seinen Sitz in Dithmarschen. Das ist die Firma SCHEER Heizsysteme & Produktionstechnik GmbH aus Wöhrden, die energieeffiziente Heizsysteme für den Hausbereich, die Schifffahrt sowie für Wohnmobile entwickelt, produziert und weltweit vertreibt. Damit ist die SCHEER GmbH der einzige Inklusionsbetrieb im gesamten Bezirk der Agentur für Arbeit Heide, der sich aus den Kreisen Dithmarschen und Steinburg zusammensetzt. Seit 2005 ist Nicole Kinias Geschäftsführerin der Firma und war von Anfang an von der Idee einer vielfältigen Belegschaft begeistert. Ebenfalls seit 2005 ist die Firma Scheer daher Inklusionsbetrieb und hat für ihr Engagement im Laufe der Jahre diverse hochrangige Auszeichnungen erhalten. „Bereits während meines betriebswirtschaftlichen Studiums hatte ich die Vorstellung mit Menschen mit Behinderung zusammen zu arbeiten. Mit der Übernahme der Firma bot sich dann die Möglichkeit, diese Idee zu realisieren!“ berichtet Kinias begeistert.

Von derzeit 23 Mitarbeitenden haben neun Mitarbeitende eine Behinderung – und weitere Mitarbeitende werden händeringend gesucht. „Die Behinderung ist nur im Einstellungsprozess, in der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und während der Einarbeitung Thema, dann nicht mehr. Jede Kollegin und jeder Kollege, der bei uns arbeitet, findet einen Platz, an dem er seine Fähigkeiten voll einbringen kann und zum Erfolg der Firma beiträgt“, sagt Kinias. „So beschäftigen wir beispielsweise einen autistischen jungen Mann, der hervorragende Arbeit in der Montage leistet!“ Je nach Einzelfall haben Inklusionsbetriebe bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap Anspruch auf finanzielle Hilfen wie Investitions- und Personalkostenzuschüsse. Dazu berät der gemeinsame Arbeitgeber-Service (gAGS) der Agentur für Arbeit Heide und unterstützt so wie die Firma SCHEER GmbH auch jeden anderen interessierten Arbeitgeber individuell bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie bei Fragen zur Qualifizierung des betrieblichen Personals.

Anlässlich der Woche der Menschen mit Behinderung macht die Agentur für Arbeit Heide auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung aufmerksam, weist auf die Chancen von Inklusion hin und versucht Arbeitgeber für die Idee des "Inklusionsbetriebes" zu gewinnen. Gerade in Zeiten eines immer offensichtlicher werdenden Fachkräftemangels bietet die Gruppe der Menschen mit Behinderungen ein enormes Potential, das es zu nutzen gilt.

Ende Oktober 2022 verfügten rund 56 Prozent der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine abgeschlossene Ausbildung oder gar einen Studienabschluss. Bei nicht schwerbehinderten Menschen lag dieser Wert bei 40 Prozent.

„Besonders für uns, einen Betrieb der eine Nische in der Branche der Heizsysteme besetzt, ist es extrem wichtig, den Markt genau zu beobachten, innovative Ideen zu haben und diese effektiv am Markt zu platzieren. Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb – das alles funktioniert gut mit einem inklusiven Team. Aus diesem Grund ist unser Motto: Inklusion und Hightech – beides geht!“, erklärt Kinias.

Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen einstellen, haben unter bestimmten Bedingungen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Konkret bedeutet das, dass jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich dazu verpflichtet ist, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, müssen für jeden nicht besetzten Pflichtplatz bis zu 320 Euro monatlich entrichten. Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird.

Für Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben oder auch speziell Arbeits- oder Ausbildungsstellen für diesen Personenkreis melden möchten, steht der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Heide gerne zur Verfügung.

Sie können Kontakt unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 4 5555-20 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr aufnehmen oder sich direkt bei ihrem persönlichen Ansprechpartner melden.

Alternativ können interessierte Arbeitgeber auch eine Mail an Heide.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de senden.