Omikron: FFP2-Masken in der Agentur für Arbeit für Kundinnen und Kunden notwendig

Die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der „Omikron-Variante“ fordern auch von der Agentur für Arbeit ihren Tribut. Ab sofort müssen Kundinnen und Kunden bei persönlichem Kontakt Masken der Schutzklasse FFP2 tragen.

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 8

FFP2-Masken schützen den Träger sowie das Umfeld effektiver vor Viren und Aerosolen als medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken). Sie filtern kleinste Partikel aus der Luft und sichern so alle anwesenden Personen noch besser ab.

Kundinnen und Kunden werden gebeten, die Masken selbst mitzubringen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung und die dringende Klärung von Notfällen sind auch weiterhin am Notfallschalter möglich. Eine Alternative zur persönlichen Arbeitslosmeldung bietet seit 01. Januar die neue Online-Arbeitslosmeldung (https://www.arbeitsagentur.de/eservices)

Für Beratungen in Präsenz gilt weiterhin die 2G-Regelung. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich per Videokommunikation oder telefonisch beraten lassen.

Die Öffnungszeiten und die telefonische Erreichbarkeit bleiben unverändert.

Kundinnen und Kunden erreichen die Agentur für Arbeit unter der regionalen Rufnummer und über die kostenfreie Servicenummer.

Regionale Rufnummer: 0481 98 800

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 – 12:30 Uhr

Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr

Kostenfreie Servicenummer: 0800 4 5555 00

Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr